Mammographie
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. Privat Versicherte
Sicher ist es für Privatversicherte einfacher, Leistungen erstattet zu bekommen als für Gesetzlichversicherte. Dennoch gilt es auch hier einiges zu beachten:

Unterschieden wird - wie bei der gesetzlichen Kasse - zwischen Prävention und konkreter Behandlung.

Prävention
Unter Prävention fallen alle Behandlungen, die ohne konkreten Verdacht auf eine Brustkrebserkrankung gemacht werden. Die Vorsorgeuntersuchung ist eine klassische Präventionsuntersuchung.

Hier gilt der Grundsatz: Alles das, worauf ein gesetzlicher Anspruch besteht, wird auch von der privaten Versicherung getragen. Konkret bedeutet das: Wenn keine Notwendigkeit besteht, wird auch bei einer Privatpatientin keine Mammographie oder Sonographie zur Früherkennung gemacht.

Allerdings hat jede Privatversicherung das Recht, individuell zu regeln, welche Früherkennungsmaßnahmen sie anbieten.
Viele Privatversicherer haben gerade im Bereich Krebsvorsorge- und Früherkennung ein gezieltes Angebot, das eben solche Leistungen wie Mammographie zur Früherkennung einschließt.

! Fragen Sie bei Ihrer Privatversicherung nach. Sollten Sie eine Mammographie als Vorsorgeleistung bekommen, klären Sie mit Ihrem Arzt, ob das auch wirklich nötig ist. Wenn überhaupt kein Verdacht vorliegt, überwiegt gerade bei jüngeren Frauen das Strahlenrisiko vor dem Risiko einer Erkrankung.
Konkreter Verdacht / Behandlung
Liegt ein Brustkrebsverdacht vor oder ist Brustkrebs bereits diagnostiziert und muss nun behandelt werden, zahlt die Privatversicherung alles medizinisch Notwendige. Darüber hinaus hat jede Privatversicherung das Recht, auch hier individuell Leistungskataloge anzubieten. Grundsätzlich sind die Grenzen des medizinisch Notwendigen sehr weit gesteckt und unterscheiden sich teilweise stark vom gesetzlichen Leistungsniveau. Dennoch bedeutet es nicht, dass jede teurere Behandlung automatisch die Bessere ist. Entscheidend sind für Kassen- wie Privatpatienten, dass die behandelnden Ärzte genügend Erfahrung auf dem Gebiet der Brustkrebsbehandlungen haben. Denn der modernste Mammographiebefund verliert an Aussage, wenn der Mammographeur ihn nicht richtig zu deuten weiß.

Nachsorge
Die privaten Krankenversicherer übernehmen alle nötigen Nachsorgeuntersuchungen. In welchem Ausmaß eine Rehabilitation erstattet wird, ist individuell mit der Beihilfestelle, dem Krankenversicherer oder dem Rententräger zu klären.
! Nicht jede Rehabilitationsklinik wird von Ihrer privaten Krankenversicherung bezahlt, fragen Sie nach und bestehen Sie auf eine schriftliche Antwort!
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