Sicher ist es für Privatversicherte einfacher, Leistungen erstattet zu bekommen als für Gesetzlichversicherte. Dennoch gilt es auch hier einiges zu beachten:
Unterschieden wird - wie bei der gesetzlichen Kasse - zwischen Prävention und konkreter Behandlung.
Prävention
Unter Prävention fallen alle Behandlungen, die ohne konkreten Verdacht auf eine Brustkrebserkrankung gemacht werden. Die Vorsorgeuntersuchung ist eine klassische Präventionsuntersuchung.
Hier gilt der Grundsatz: Alles das, worauf ein gesetzlicher Anspruch besteht, wird auch von der privaten Versicherung getragen. Konkret bedeutet das: Wenn keine Notwendigkeit besteht, wird auch bei einer Privatpatientin keine Mammographie oder Sonographie zur Früherkennung gemacht.
Allerdings hat jede Privatversicherung das Recht, individuell zu regeln, welche Früherkennungsmaßnahmen sie anbieten.
Viele Privatversicherer haben gerade im Bereich Krebsvorsorge- und Früherkennung ein gezieltes Angebot, das eben solche Leistungen wie Mammographie zur Früherkennung einschließt.