Unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen stellt die Einwohnermeldebehörde die Adressen für die Einladungen zur Mammographie zur Verfügung. Dort müssen die Daten auch gespeichert werden, da nur so eine gewissenhafte Einladung, Auswertung und Qualitätssicherung der Untersuchung möglich ist. Um die Wirksamkeit und Qualität der Zentren zu beurteilen, werden alle Daten in ein Krebsregister eingetragen und in regelmäßigen Abständen verglichen.