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. Haushaltshilfe - unter welchen Voraussetzungen wird Ihnen eine finanzierte Hilfe gewährt?
Oftmals sind Patientinnen nach einer Brustkrebsbehandlung derart geschwächt, dass sie sich kaum Imstande sehen, tägliche Hürden wie den Haushalt alleine zu schaffen. Sicher helfen ab und zu Freunde und Familie, doch wenn der Alltag einkehrt, ist es schwer, immer sofort Hilfe zu finden. Für solche Fälle gibt es kurzfristig Maßnahmen, die sehr hilfreich sein können:
Zum einen besteht die Möglichkeit einer häuslichen Krankenpflege. In der Regel besteht der Anspruch auf häusliche Krankenpflege für vier Wochen und umfasst die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Gemäß § 38 Sozialgesetzbuch (SGB) V „wird ausgesprochene Haushaltshilfe nur dann gewährt, wenn ein Kind mit im Haushalt lebt, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aber behindert ist.“ Einige Kassen leisten auch Haushaltshilfe ohne diese Bedingung.
Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Krankenkasse, denn bei der Vorschrift handelt es sich um eine so genannte Ermessensleistung, die jede Krankenkasse individuell regeln kann. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, vor Beantragung Kontakt mit dem Sozialdienst der Krankenkasse aufzunehmen, um Einzelheiten abzusprechen.

Eine andere Möglichkeit, die Sie in Absprache mit ihrem Arzt in Erwägung ziehen sollten, ist die einer stationären Rehabilitations- bzw. Nachsorgemaßnahme (Anschlussheilbehandlung = AHB). In den Nachsorgekliniken sind Sie vorerst gut versorgt und können sich körperlich und seelisch von der Therapie erholen. Von dort aus können und sollen dann die weiteren Weichen für eine spätere optimale soziale Versorgung zu Hause gestellt werden.

Eine weitere Möglichkeit ergibt sich durch die Nutzung begleitender Beratungs- und Betreuungsinstitutionen. Einige Krankenkassen haben für ihre an Krebs erkrankten Versicherten und deren Angehörige einen hauseigenen sozialen Dienst eingerichtet, der allerdings nur Hilfe vermittelt. Das Spektrum der angebotenen sozialen Hilfen ist weit gefächert:

• häusliche Krankenpflege
• Hilfe bei der Haushaltsführung
• Einkaufen durch Zivildienstleistende
• Haushaltshilfe durch Fachkräfte
• medizinische Hilfe durch examinierte Kräfte
• Essen auf Rädern
• Hausnotrufdienst
• Behindertenindividualberatung

Last but not least gibt es noch die Pflegehilfe. Um sie in Anspruch nehmen zu können, muss allerdings die Notwendigkeit einer Pflege für mindestens ein halbes Jahr vorliegen, und es muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.
Die Palette möglicher Hilfen wird durch private Haus- und Krankenpflegedienste ergänzt.
Informationen und eine Adressenliste der Sozialstationen können bei den jeweiligen Länderministerien für Arbeit und Gesundheit, beim Gesundheitsamt oder beim Informations- und Beratungsdienst der Deutschen Krebshilfe eingeholt werden. Vielen ist nicht bekannt, dass die Sozialämter nicht nur für finanzielle Notlagen zuständig sind, sondern auch den gesetzlichen Auftrag zur Information und Beratung haben. In vielen Städten und Gemeinden gibt es außerdem "Bürgerberatungsstellen", an die man sich bei derlei Problemen wenden kann. Häufig können auch die Selbsthilfegruppen der Region informieren und Hilfen in die Wege leiten. Auskunft über Adressen eventueller Selbsthilfegruppen in Ihrer Region können Sie vom Krebsinformationsdienst (KID) oder auch vom Sozialdienst der Tumornachsorgeklinik erhalten.

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