Mammographie
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. Die Kosten und Vorteile des Mammographie-Screenings
Was kostet das Screening und wer bezahlt es?
Nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren werden in einem Mammographie-Screening-Zentrum untersucht. Die Kosten der Untersuchung für diesen Personenkreis werden von den Krankenkassen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes getragen. Je nach Vereinbarung kann wie bei Privatversicherten ein gewisser Eigenanteil, der über den Kassensatz hinaus geht, zu zahlen sein. Wie hoch die Kosten sein werden, steht derzeit noch nicht fest, da sie sich auch nach der Anzahl der zu untersuchenden Frauen richten.
Die Untersuchung in Mammographie-Screening-Zentren zählt nicht zu den so genannten Igel-Leistungen. Frauen, die jünger als 50 oder älter als 70 Jahre sind, können daher nicht auf eigene Kosten die Zentren in Anspruch nehmen.

Bisher gibt es noch keine generelle Regelung für Privatpatienten. Ob diese künftig ebenfalls in Screening-Zentren untersucht werden und ob der Privatversicherer die Kosten übernimmt, wird derzeit diskutiert.

Warum sollten die Frauen der Einladung folgen und sich untersuchen lassen?
Bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren ist die Wahrscheinlichkeit an Brustkrebs zu erkranken höher als bei jüngeren Frauen. Gleichzeitig ist die Mammographie bei dieser Altersgruppe besonders wirkungsvoll, da sich Krebsherde leicht aufspüren lassen. Jüngere Frauen haben zum Beispiel öfter hormonbedingte Gewebeverhärtungen, die die Aussagekraft der Mammographiebilder beeinträchtigen.

Was bringt das den Teilnehmerinnen?
Zum einen erhalten die Frauen Gewissheit, dass sie keinen Befund und damit auch keinen Brustkrebs haben. Auf der anderen Seite ist es durch die frühe Untersuchung möglich, Gewebeveränderungen bzw. Knoten frühzeitig zu erkennen. Treffsichere Diagnosen ermöglichen bestmögliche Folgeuntersuchungen und Behandlungsmöglichkeiten.
Viele Brustkrebsarten können viel schonender behandelt werden, wenn sie rechtzeitig erkannt werden.

! Je früher Brustkrebs erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen und die Mortalitätsrate der Erkrankten kann um Dreiviertel gesenkt werden!
Alle Frauen werden mit gleicher Qualität des Screenings versorgt. Es gibt keine Unterschiede in der Methode. Jede erhält das gleiche Angebot, egal welches Zentrum das für sie Zuständige ist.
In den Zentren dürfen nur Ärzte, Radiologen, Pathologen und Wissenschaftler arbeiten, die nach EU-Richtlinien aufgestellte fachliche Qualifikationen erfüllen. Dafür müssen sie vorher eine Prüfung ablegen. An dieser dürfen sie nur teilnehmen, wenn sie vorher einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme in das Programm gestellt haben. Hier wird erstmals geprüft, ob sie geeignet sind.
Alle Apparaturen und Behandlungen müssen ebenfalls allgemeinen EU-Qualitätsstandards entsprechen.
Alle Beteiligten arbeiten strukturiert und eng miteinander verknüpft; die einladende Stelle, das regionale Versorgungsprogramm, die Screening-Einheit, das Referenzzentrum sowie alle anderen involvierten Personen.
Die jeweiligen Zentren müssen in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung und Fortschritte innerhalb ihrer Einheit berichten.
 
<Mai 2006>
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