Die digitale Mammographie beim Mammographie-Screening
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben als Partner der Bundesmantelverträge vereinbart, dem programmverantwortlichen Arzt einer Screening- Einheit zukünftig die Wahlmöglichkeit zu geben, welche Mammographie Art er wählt: Bei der Erstellung und Befundung von Mammographieaufnahmen im Rahmen des Screenings für Mammographieeinrichtungen kann er zwischen analogem oder digitalem Bildempfänger entscheiden. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen dies vorsehen. Eine gleichzeitige Anwendung der analogen und digitalen Mammographie innerhalb einer Screening-Einheit ist dabei nicht zulässig. Bisher wird die spezifische Betreuung digital arbeitender Screening-Einheiten durch maximal zwei der von der Kooperationsgemeinschaft zu benennenden Referenzzentren erfolgen. Darüber hinaus müssen die Apparaturen und das Personal, das die Gerätschaften bedient und die Ergebnisse deutet, bestimmte Voraussetzungen erfüllen.