Mammographie
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. Das Besondere an Mammographie-Screening:
Neu an dem Programm ist vor allem eine Qualitätssicherung nach  Europäischen Leitlinien, die alle Prozesse der Screening-Kette umfasst, wie:

- die apparative Ausstattung,
- die fachlichen Qualifikationen der am Programm Mitwirkenden,
- das Zusammenwirken unterschiedlicher Organisationen sowie
- die Qualitätsdarlegung und der Nachweis über die Effektivität des Programms.

Zu den hohen Qualitätsanforderungen gehören unter anderem,

- dass jede Mammographie-Aufnahme von zwei Ärzten beurteilt wird,
- dass jeder Arzt mindestens Aufnahmen von 5.000 Frauen im Jahr begutachtet,
- und dass -im Falle einer Auffälligkeit- ein Verdacht innerhalb des Programms abgeklärt wird. 
  Dabei werden Ergebnisse und weiteres Vorgehen von allen Ärzten gemeinsam besprochen.

Ein wesentliches Merkmal des Programms ist sein Bevölkerungsbezug. Im Hinblick auf Mammographie-Screening heisst das: Jede anspruchsberechtigte Frau in Deutschland ist dem Programm bekannt. Denn nur durch einen Bevölkerungsbezug lässt sich das Programm sowohl im Hinblick auf die Sterblichkeit an Brustkrebs (Mortalität) als auch im Hinblick auf die Brustkrebsneuerkrankungsrate (Inzidenz) und die Stadienverteilung der Mammakarzinome in der Zielbevölkerung bewerten (evaluieren). Hergestellt wird der Bevölkerungsbezug durch das Einladungswesen, in dessen Mittelpunkt die Zentrale Stelle steht. Diese öffentliche Stelle lädt die anspruchsberechtigten Frauen anhand von Meldedaten ein. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird den Frauen dabei eine nicht reidentifizierbare Screening-Identifikationsnummer zugewiesen. Ist die Einladung erfolgt, werden die Meldedaten wieder gelöscht, unabhängig davon, ob die Frauen teilgenommen haben oder nicht. Errichtet wird die Zentrale Stelle auf Landesebene.

Quelle: www.kooperationsgemeinschaft-mammographie.de

<Mai 2006>

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