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. Werden die Kosten von unkonventionellen Therapien und ähnlichem von den Krankenversicherungen übernommen?
Standardverfahren können oftmals durch unkonventionelle Therapien, Zusatz- und Begleittherapien oder durch sogenannte Alternativtherapien ergänzt werden. Oft gibt es für Kassenpatienten, teilweise auch für Privatpatienten Probleme bei der Kostenübernahme durch den Krankenversicherer.
Grundsätzlich wird die Kostenübernahme von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gehandhabt. Auf jeden Fall muss bei dem jeweiligen Leistenden vor Einleitung der Therapie ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Für die Krankenkassen ist die Kostenübernahme eine Einzelfallentscheidung.
Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen in der Regel einen statistischen Nachweis, dass die geplante unkonventionelle Therapie in einer signifikanten Zahl von Fällen erfolgreich war. Die privaten Anbieter und Beamtenbeihilfen sind hier oft großzügig.
Am wenigsten Schwierigkeiten bereitet die Kostenübernahme von Arzneimitteln, die aus der Homöopathie, der anthroposophischen Medizin und der Phytotherapie (Pflanzentherapie) stammen. In diese Gruppe fallen z.B. alle Mistelpräparate.
Unterschiedlich verhalten sich die Krankenkassen bei der Kostenerstattung von Thymuspräparaten, Peptidpräparaten („Faktor AF2“, „Polyerga“, „NeyTumorin“), Vitamin-, Antioxidantien und Zink, sowie Enzymen.
Außerdem sträuben sich die meisten Versicherer bei der Übernahme von Präparaten und Heilmethoden, die nicht registriert oder noch nicht vom Bundesausschuss in Richtlinien aufgenommen sind. Dazu zählen unter anderem Sauerstofftherapien, Fiebertherapien, Hyperthermien und Tumorimpfungen.
! Keine Patientin sollte davor zurück schrecken, sich bezüglich einzelner Therapiekosten an ihre Krankenversicherer zu wenden!
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